RECHTLICHES
Gesetzliche Gewährleistung
Für Waren, die Verbraucher bei uns kaufen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die nachfolgende harmonisierte EU-Mitteilung informiert über die grundlegenden gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware.
Bitte beachten Sie ergänzend auch unsere Hinweise zu Nutzung, Pflege und Verschleiß unterhalb der EU-Mitteilung. Gerade Sport-, Tanz- und Ballettbekleidung wird beim Tragen, Waschen und durch starke Bewegung regelmäßig erheblich beansprucht. Nicht jede nach längerer Nutzung auftretende Beschädigung stellt daher einen gesetzlichen Gewährleistungsfall dar.
Hinweise zu Gebrauch, Pflege und Verschleiß
Unsere Sport-, Tanz- und Ballettbekleidung ist für Bewegung und sportliche Nutzung vorgesehen. Dabei werden Stoffe, Nähte, Säume, Drucke, Logos, Namen, Applikationen und andere Veredelungen je nach Sportart und Nutzungsintensität teilweise erheblich mechanisch beansprucht.
Bitte prüfen Sie die Ware nach Erhalt
Wir empfehlen, die Ware unmittelbar nach Erhalt und möglichst vor der ersten intensiven Nutzung oder Wäsche zu prüfen. Achten Sie insbesondere auf erkennbare Mängel an Stoff, Nähten, Verschlüssen, Drucken, Beschriftungen, Applikationen und individuell angebrachten Elementen.
Sollte Ihnen ein Mangel auffallen, kontaktieren Sie uns bitte möglichst vor weiterer Nutzung oder Wäsche. Dadurch lässt sich die Ursache eines Schadens wesentlich besser beurteilen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Empfehlung nicht eingeschränkt.
Gewährleistung ist keine Verschleißgarantie
Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die bei Übergabe der Ware bereits vorhanden oder ihrer Ursache nach bereits angelegt waren. Normale Abnutzung durch Tragen, Waschen und sportliche Nutzung ist dagegen grundsätzlich kein Sachmangel.
Je nach Nutzungsdauer und Beanspruchung können insbesondere auftreten:
- Abnutzung von Stoffoberflächen,
- nachlassende Elastizität durch häufige Nutzung,
- Verschleiß an Nähten, Säumen und Bündchen,
- Veränderungen an Drucken und Folien,
- Ablösung oder Abnutzung von Namen, Logos, Strass und Applikationen,
- Schäden durch starke Dehnung oder Reibung.
Solche Veränderungen können abhängig von Nutzungsdauer und Beanspruchung normale Gebrauchsspuren darstellen.
Richtige Nutzung und Pflege
Schäden können insbesondere durch folgende Einwirkungen entstehen:
- sehr häufiges Tragen oder Waschen,
- starke oder dauerhafte Überdehnung,
- eine zu klein oder zu eng gewählte Größe,
- intensive Reibung an Geräten, Böden oder anderer Kleidung,
- Klettverschlüsse oder raue Oberflächen,
- starkes Ziehen an Nähten, Säumen oder Trägern,
- ungeeignete Waschprogramme oder zu hohe Temperaturen,
- Trockner oder starke Hitze,
- aggressive Wasch- oder Reinigungsmittel,
- Chlor oder andere chemische Einwirkungen,
- Nichtbeachtung der Pflegehinweise.
Schäden, die durch Nutzung, Verschleiß, ungeeignete Behandlung oder äußere Einwirkung erst nach Übergabe entstehen, stellen keinen gewährleistungspflichtigen Sachmangel dar.
Drucke, Namen und Individualisierungen
Bedruckungen, Folien, Namen, Logos, Strass und andere Veredelungen werden auf teilweise sehr elastische Materialien aufgebracht. Häufiges starkes Dehnen, intensive Reibung und zahlreiche Waschvorgänge können deshalb die Lebensdauer solcher Veredelungen beeinflussen.
Eine normale gebrauchs- oder altersbedingte Veränderung stellt für sich allein keinen Sachmangel dar. Anders ist dies, wenn die Beschädigung auf einen bereits bei Übergabe vorhandenen Material-, Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist.
Reklamationen prüfen wir individuell
Bei einer Reklamation berücksichtigen wir insbesondere das Schadensbild, das Alter der Ware, die Nutzungsdauer, die Beanspruchung sowie gegebenenfalls die Pflege des Artikels.
Wichtig: Eine zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist bedeutet nicht, dass ein Kleidungsstück unabhängig von Nutzungsintensität, Anzahl der Waschvorgänge und mechanischer Beanspruchung zwei Jahre lang verschleißfrei bleiben muss.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.